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Krankheitskosten in der Steuer absetzen

Wie selbst getragene Gesundheitskosten als außergewöhnliche Belastung wirken – und worauf du achten musst. Stand 2026.

Kosten, die weder Beihilfe noch PKV erstatten, kannst du unter Umständen in der Steuererklärung geltend machen – als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG).

Was zählt dazu?

Selbst getragene, medizinisch notwendige Krankheitskosten: z. B. Eigenanteile, Zuzahlungen, nicht erstattete Behandlungen, Brillen oder Zahnersatz – soweit du sie tatsächlich selbst gezahlt hast.

Wichtig: nur der selbst getragene Teil

Anrechenbar ist nur, was dir nicht erstattet wurde. Was Beihilfe oder PKV übernommen haben, zählt nicht. Deshalb ist eine saubere Übersicht, was tatsächlich bei dir hängen geblieben ist, entscheidend.

Die zumutbare Belastung

Außergewöhnliche Belastungen wirken sich erst aus, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen. Diese liegt – je nach Einkommen und Zahl der Kinder – grob zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Nur der darüber liegende Teil mindert deine Steuer.

So bereitest du dich vor

  • alle Belege und Beihilfe-/PKV-Bescheide aufbewahren
  • festhalten, welcher Betrag pro Rechnung selbst getragen wurde
  • am Jahresende den selbst getragenen Anteil summieren

Eine gute Belegorganisation macht das einfach. Für die konkrete steuerliche Bewertung wende dich an eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Behalte Beihilfe und PKV im Überblick

Belegkompass hilft dir, jede Arztrechnung einmal zu erfassen und für PKV und Beihilfe getrennt den Status im Blick zu behalten – offen, eingereicht, erstattet. Für die ganze Familie, lokal auf deinem iPhone, ohne Konto.

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Häufige Fragen

Ja, als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG – allerdings nur den selbst getragenen Teil und nur, soweit er die zumutbare Belastung übersteigt.

Nein. Anrechenbar ist nur, was dir tatsächlich nicht erstattet wurde und du selbst gezahlt hast.

Ein einkommens- und familienabhängiger Eigenanteil von grob 1 bis 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Nur Kosten darüber wirken sich steuerlich aus.

Alle Rechnungen sowie die Beihilfe- und PKV-Bescheide, aus denen hervorgeht, welcher Betrag selbst getragen wurde.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung (Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Beihilfe ist Ländersache und kann sich ändern – maßgeblich sind die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen und die offiziellen Merkblätter der zuständigen Stellen sowie deine Versicherungsbedingungen. Beihilfe nach Bundesland im Vergleich.