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Beihilfe für Beamte: der komplette Überblick

Was Beihilfe ist, wer Anspruch hat, wie hoch sie ausfällt und wie du sie beantragst – kompakt erklärt, mit weiterführenden Anleitungen. Stand 2026.

Beamtinnen und Beamte sind nicht gesetzlich krankenversichert. Stattdessen beteiligt sich ihr Dienstherr über die Beihilfe anteilig an Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Den Rest decken sie über eine private Krankenversicherung (PKV) ab. Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen und verlinkt die passenden Detail-Anleitungen.

Was ist die Beihilfe?

Die Beihilfe ist eine eigenständige Fürsorgeleistung des Dienstherrn. Sie erstattet einen prozentualen Anteil (den Bemessungssatz) der beihilfefähigen Aufwendungen – etwa für Ärzte, Zahnärzte, Medikamente oder Krankenhaus. Anders als ein Arbeitgeberzuschuss in der gesetzlichen Versicherung läuft die Beihilfe pro Rechnung und muss aktiv beantragt werden.

Wer ist beihilfeberechtigt?

  • aktive Beamtinnen und Beamte sowie Anwärterinnen und Anwärter
  • Versorgungsempfänger (Pensionärinnen und Pensionäre)
  • berücksichtigungsfähige Angehörige: Ehe-/Lebenspartner innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen sowie kindergeldberechtigte Kinder

Wie hoch ist die Beihilfe? (Bemessungssatz)

Der Bemessungssatz liegt meist zwischen 50 % (aktiv) und 80 % (Kinder). Er steigt z. B. ab dem zweiten Kind oder im Ruhestand. Einige Länder weichen ab (Sachsen und Schleswig-Holstein bis 90 %, Bremen mit einem Stufenmodell). Details in der Bemessungssatz-Tabelle und im Bundesland-Vergleich.

Was ist beihilfefähig?

Beihilfefähig sind unter anderem Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel (mit Rezeptkopie), Heil- und Hilfsmittel sowie Krankenhausbehandlungen – jeweils im Rahmen der Vorgaben deines Landes.

Antrag und Fristen

Die Beihilfe wird auf Antrag gewährt – beim ersten Mal mit dem ausführlichen Antrag, später per Kurzantrag. Die Frist variiert je Bundesland zwischen einem und drei Jahren. So funktioniert es Schritt für Schritt: Beihilfe einreichen – Anleitung.

Beihilfe und PKV zusammen

Beihilfe und private Krankenversicherung sind zwei getrennte Erstattungswege. Dieselbe Rechnung reichst du bei beiden ein – die Beihilfe übernimmt deinen Bemessungssatz, die Restkostenversicherung den Rest. Wie das genau zusammenspielt: PKV und Beihilfe zusammen abrechnen.

Behalte Beihilfe und PKV im Überblick

Belegkompass hilft dir, jede Arztrechnung einmal zu erfassen und für PKV und Beihilfe getrennt den Status im Blick zu behalten – offen, eingereicht, erstattet. Für die ganze Familie, lokal auf deinem iPhone, ohne Konto.

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Häufige Fragen

Die Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn, die einen prozentualen Anteil (Bemessungssatz) der Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten von Beamten und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen übernimmt. Den Rest deckt in der Regel eine private Krankenversicherung.

Aktive Beamte und Anwärter, Versorgungsempfänger sowie berücksichtigungsfähige Angehörige (Ehe-/Lebenspartner innerhalb von Einkommensgrenzen und kindergeldberechtigte Kinder).

In der Regel 50 % für aktive Beamte, 70 % ab dem zweiten Kind und im Ruhestand, 80 % für Kinder. Einzelne Länder gewähren bis zu 90 %. Die genauen Sätze hängen vom Bundesland ab.

Ja. Die Beihilfe wird nur auf Antrag und innerhalb der Frist deines Landes (ein bis drei Jahre) gewährt. Beim ersten Mal nutzt du den ausführlichen Antrag, danach den Kurzantrag.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung (Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Beihilfe ist Ländersache und kann sich ändern – maßgeblich sind die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen und die offiziellen Merkblätter der zuständigen Stellen sowie deine Versicherungsbedingungen. Beihilfe nach Bundesland im Vergleich.