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Beihilfe-Bemessungssatz 2026

Wie viel Prozent deiner Kosten übernimmt die Beihilfe? Die Sätze im Überblick – mit Erhöhungen, Länder-Abweichungen und Beispiel. Stand 2026.

Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen, den die Beihilfe übernimmt. Er hängt von deiner persönlichen Situation ab – und vom Bundesland.

Die Standard-Bemessungssätze

In den meisten Ländern (und beim Bund) gelten diese Sätze:

PersonengruppeBemessungssatz
Aktive Beihilfeberechtigte (ohne oder mit einem Kind)50 %
Aktive Beihilfeberechtigte (mit mind. 2 berücksichtigungsfähigen Kindern)70 %
Versorgungsempfänger (Pensionäre)70 %
Berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Wann steigt der Satz?

Der Satz erhöht sich typischerweise ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind (von 50 % auf 70 %) und im Ruhestand (70 %). In einigen Ländern kann er auf Antrag weiter steigen, etwa bei hohen PKV-Beiträgen im Verhältnis zum Einkommen.

Länder-Besonderheiten

Nicht überall gelten die Standardsätze:

  • Sachsen und Schleswig-Holstein: bis zu 90 % für Partner und Kinder.
  • Bremen: familienabhängiges Stufenmodell, Pensionäre 60 %.
  • Hessen: Steigerung um je 5 Prozentpunkte pro Kind.

Die genauen Sätze deines Landes findest du im Bundesland-Vergleich.

Beispielrechnung

Bei einem Bemessungssatz von 50 % und einer beihilfefähigen Arztrechnung über 200 € übernimmt die Beihilfe 100 €. Die restlichen 100 € deckt deine private Restkostenversicherung – sofern entsprechend versichert. So teilt sich die Rechnung zwischen Beihilfe und PKV auf.

Behalte Beihilfe und PKV im Überblick

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Häufige Fragen

Standardmäßig 50 % für aktive Beamte, 70 % ab dem zweiten Kind und im Ruhestand, 80 % für Kinder. Einzelne Länder (Sachsen, Schleswig-Holstein) gewähren bis zu 90 %.

In der Regel ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind sowie als Versorgungsempfänger (Pensionär). Die genauen Voraussetzungen regelt die Beihilfeverordnung deines Landes.

Nein. Die meisten Länder nutzen 50/70/80 %, aber es gibt Abweichungen – etwa bis zu 90 % in Sachsen und Schleswig-Holstein oder ein Stufenmodell in Bremen.

Multipliziere den beihilfefähigen Rechnungsbetrag mit deinem Bemessungssatz. Bei 50 % und 200 € sind das 100 € Beihilfe; den Rest übernimmt die private Krankenversicherung.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung (Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Beihilfe ist Ländersache und kann sich ändern – maßgeblich sind die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen und die offiziellen Merkblätter der zuständigen Stellen sowie deine Versicherungsbedingungen. Beihilfe nach Bundesland im Vergleich.