Beihilfe-Bemessungssatz 2026
Wie viel Prozent deiner Kosten übernimmt die Beihilfe? Die Sätze im Überblick – mit Erhöhungen, Länder-Abweichungen und Beispiel. Stand 2026.
Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen, den die Beihilfe übernimmt. Er hängt von deiner persönlichen Situation ab – und vom Bundesland.
Die Standard-Bemessungssätze
In den meisten Ländern (und beim Bund) gelten diese Sätze:
| Personengruppe | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktive Beihilfeberechtigte (ohne oder mit einem Kind) | 50 % |
| Aktive Beihilfeberechtigte (mit mind. 2 berücksichtigungsfähigen Kindern) | 70 % |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
Wann steigt der Satz?
Der Satz erhöht sich typischerweise ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind (von 50 % auf 70 %) und im Ruhestand (70 %). In einigen Ländern kann er auf Antrag weiter steigen, etwa bei hohen PKV-Beiträgen im Verhältnis zum Einkommen.
Länder-Besonderheiten
Nicht überall gelten die Standardsätze:
- Sachsen und Schleswig-Holstein: bis zu 90 % für Partner und Kinder.
- Bremen: familienabhängiges Stufenmodell, Pensionäre 60 %.
- Hessen: Steigerung um je 5 Prozentpunkte pro Kind.
Die genauen Sätze deines Landes findest du im Bundesland-Vergleich.
Beispielrechnung
Bei einem Bemessungssatz von 50 % und einer beihilfefähigen Arztrechnung über 200 € übernimmt die Beihilfe 100 €. Die restlichen 100 € deckt deine private Restkostenversicherung – sofern entsprechend versichert. So teilt sich die Rechnung zwischen Beihilfe und PKV auf.
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Standardmäßig 50 % für aktive Beamte, 70 % ab dem zweiten Kind und im Ruhestand, 80 % für Kinder. Einzelne Länder (Sachsen, Schleswig-Holstein) gewähren bis zu 90 %.
In der Regel ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind sowie als Versorgungsempfänger (Pensionär). Die genauen Voraussetzungen regelt die Beihilfeverordnung deines Landes.
Nein. Die meisten Länder nutzen 50/70/80 %, aber es gibt Abweichungen – etwa bis zu 90 % in Sachsen und Schleswig-Holstein oder ein Stufenmodell in Bremen.
Multipliziere den beihilfefähigen Rechnungsbetrag mit deinem Bemessungssatz. Bei 50 % und 200 € sind das 100 € Beihilfe; den Rest übernimmt die private Krankenversicherung.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung (Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Beihilfe ist Ländersache und kann sich ändern – maßgeblich sind die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen und die offiziellen Merkblätter der zuständigen Stellen sowie deine Versicherungsbedingungen. Beihilfe nach Bundesland im Vergleich.