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Beihilfe nach Bundesland: der Vergleich

Beihilfe für Beamte ist Ländersache – Bemessungssätze, Antragsfristen und zuständige Stellen unterscheiden sich je nach Bundesland. Hier findest du den Überblick für Bund und alle 16 Länder. Stand 2026.

Beamtinnen und Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn die Beihilfe – eine anteilige Beteiligung an Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Wie hoch dieser Anteil ist, bis wann du einreichen musst und welche Stelle zuständig ist, hängt von deinem Bundesland ab. Wähle dein Land in der Tabelle für alle Details.

Beihilfe-Vergleich: Frist, Stelle & Besonderheit

BundeslandFristStelleBesonderheit
Bund3 JahreBVABundesstandard (BBhV)
Baden-Württemberg2 JahreLBV BWKostendämpfungspauschale
Bayern3 JahreLfF Bayernlange 3-Jahres-Frist
Berlin3 JahreLVwA Berlinpauschale Beihilfe möglich
Brandenburg3 JahreZBBwendet Bundes-BBhV an
Bremen1 JahrPerforma NordStufenmodell, Pensionäre 60 %
Hamburg2 JahreZPD HamburgHamburger Modell
Hessen1 JahrRP KasselSteigerungsmodell je Kind
Mecklenburg-Vorpommern1 JahrLAF M-Vwendet Bundes-BBhV an
Niedersachsen1 JahrNLBVEinkommensgrenze Ehegatte
Nordrhein-Westfalen2 JahreLBV NRWBeihilfe-NRW-App
Rheinland-Pfalz2 JahreLfF RLPHöhersatz für Pensionäre möglich
Saarland1 JahrPBeaKKPBeaKK, Mindestbetrag 100 €
Sachsen2 JahreLSF SachsenPartner/Kinder bis 90 %
Sachsen-Anhalt3 JahreBezügestelle Dessauwendet Bundes-BBhV an
Schleswig-Holstein2 JahreDLZPKinder/Partner bis 90 %
Thüringen1 JahrTLFpauschale Beihilfe, Online-Portal

Die Bemessungssätze liegen meist zwischen 50 % (aktiv) und 80 % (Kinder). Einige Länder weichen deutlich ab – etwa Sachsen und Schleswig-Holstein mit bis zu 90 % für Familienangehörige oder Bremen mit einem familienabhängigen Stufenmodell.

PKV und Beihilfe an einem Ort verwalten

Egal in welchem Bundesland: Die Rechnung läuft über zwei Wege – Beihilfe und private Krankenversicherung. Belegkompass hilft dir, beide Anteile pro Rechnung im Blick zu behalten (offen, eingereicht, erstattet) – für die ganze Familie, lokal auf deinem iPhone, ohne Konto.

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Häufige Fragen zur Beihilfe nach Bundesland

Nein. Beihilfe ist Ländersache: Bemessungssätze, Antragsfristen und zuständige Stellen unterscheiden sich je nach Bundesland. Mehrere Länder (z. B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt) wenden die Bundesbeihilfeverordnung an, andere haben eigene Verordnungen mit Besonderheiten.

Je nach Bundesland ein bis drei Jahre nach Entstehen der Aufwendungen. Hessen, Bremen, Niedersachsen, Saarland, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern haben kurze Fristen von rund einem Jahr; Bund, Bayern, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt gewähren bis zu drei Jahre.

Wähle dein Bundesland in der Tabelle oben. Jede Seite erklärt Bemessungssätze, Frist, zuständige Stelle und Besonderheiten für dein Land – mit Verweis auf die offizielle Beihilfestelle.

Hinweis: Dieser Vergleich bietet eine allgemeine Orientierung (Stand 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Beihilferecht ist Ländersache und ändert sich – maßgeblich sind die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen und die offiziellen Merkblätter der zuständigen Stellen.