Beihilfe nach Bundesland: der Vergleich
Beihilfe für Beamte ist Ländersache – Bemessungssätze, Antragsfristen und zuständige Stellen unterscheiden sich je nach Bundesland. Hier findest du den Überblick für Bund und alle 16 Länder. Stand 2026.
Beamtinnen und Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn die Beihilfe – eine anteilige Beteiligung an Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Wie hoch dieser Anteil ist, bis wann du einreichen musst und welche Stelle zuständig ist, hängt von deinem Bundesland ab. Wähle dein Land in der Tabelle für alle Details.
Beihilfe-Vergleich: Frist, Stelle & Besonderheit
| Bundesland | Frist | Stelle | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Bund | 3 Jahre | BVA | Bundesstandard (BBhV) |
| Baden-Württemberg | 2 Jahre | LBV BW | Kostendämpfungspauschale |
| Bayern | 3 Jahre | LfF Bayern | lange 3-Jahres-Frist |
| Berlin | 3 Jahre | LVwA Berlin | pauschale Beihilfe möglich |
| Brandenburg | 3 Jahre | ZBB | wendet Bundes-BBhV an |
| Bremen | 1 Jahr | Performa Nord | Stufenmodell, Pensionäre 60 % |
| Hamburg | 2 Jahre | ZPD Hamburg | Hamburger Modell |
| Hessen | 1 Jahr | RP Kassel | Steigerungsmodell je Kind |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1 Jahr | LAF M-V | wendet Bundes-BBhV an |
| Niedersachsen | 1 Jahr | NLBV | Einkommensgrenze Ehegatte |
| Nordrhein-Westfalen | 2 Jahre | LBV NRW | Beihilfe-NRW-App |
| Rheinland-Pfalz | 2 Jahre | LfF RLP | Höhersatz für Pensionäre möglich |
| Saarland | 1 Jahr | PBeaKK | PBeaKK, Mindestbetrag 100 € |
| Sachsen | 2 Jahre | LSF Sachsen | Partner/Kinder bis 90 % |
| Sachsen-Anhalt | 3 Jahre | Bezügestelle Dessau | wendet Bundes-BBhV an |
| Schleswig-Holstein | 2 Jahre | DLZP | Kinder/Partner bis 90 % |
| Thüringen | 1 Jahr | TLF | pauschale Beihilfe, Online-Portal |
Die Bemessungssätze liegen meist zwischen 50 % (aktiv) und 80 % (Kinder). Einige Länder weichen deutlich ab – etwa Sachsen und Schleswig-Holstein mit bis zu 90 % für Familienangehörige oder Bremen mit einem familienabhängigen Stufenmodell.
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Belegkompass im App Store ansehenHäufige Fragen zur Beihilfe nach Bundesland
Nein. Beihilfe ist Ländersache: Bemessungssätze, Antragsfristen und zuständige Stellen unterscheiden sich je nach Bundesland. Mehrere Länder (z. B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt) wenden die Bundesbeihilfeverordnung an, andere haben eigene Verordnungen mit Besonderheiten.
Je nach Bundesland ein bis drei Jahre nach Entstehen der Aufwendungen. Hessen, Bremen, Niedersachsen, Saarland, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern haben kurze Fristen von rund einem Jahr; Bund, Bayern, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt gewähren bis zu drei Jahre.
Wähle dein Bundesland in der Tabelle oben. Jede Seite erklärt Bemessungssätze, Frist, zuständige Stelle und Besonderheiten für dein Land – mit Verweis auf die offizielle Beihilfestelle.
Hinweis: Dieser Vergleich bietet eine allgemeine Orientierung (Stand 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Beihilferecht ist Ländersache und ändert sich – maßgeblich sind die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen und die offiziellen Merkblätter der zuständigen Stellen.