Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Bemessungssätze, Antragsfrist, zuständige Stelle und beihilfefähige Aufwendungen – verständlich erklärt für Beamtinnen und Beamte. Stand 2026.
Als Beamtin oder Beamter in Mecklenburg-Vorpommern erhältst du keine Zuschüsse zur Krankenversicherung wie Angestellte. Stattdessen beteiligt sich dein Dienstherr über die Beihilfe anteilig an deinen Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Den verbleibenden Teil deckst du in der Regel über eine private Krankenversicherung (PKV) ab. Rechtsgrundlage ist die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) i. V. m. dem Landesbeamtengesetz M-V.
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Beihilfeberechtigt sind insbesondere:
- aktive Beamtinnen und Beamte sowie Beamtenanwärterinnen und -anwärter
- Versorgungsempfänger (Pensionärinnen und Pensionäre)
- berücksichtigungsfähige Angehörige: Ehe-/Lebenspartner (innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen) sowie kindergeldberechtigte Kinder
Bemessungssätze in Mecklenburg-Vorpommern 2026
Der Bemessungssatz legt fest, welchen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen die Beihilfe übernimmt. Er richtet sich nach der Person:
| Personengruppe | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktive Beihilfeberechtigte (ohne oder mit einem Kind) | 50 % |
| Aktive Beihilfeberechtigte (mit mind. 2 berücksichtigungsfähigen Kindern) | 70 % |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
Beispiel: Bei einem Bemessungssatz von 50 % und einer beihilfefähigen Rechnung über 200 € übernimmt die Beihilfe 100 €. Den Rest deckst du über deine private Restkostenversicherung – sofern entsprechend versichert.
Antragsfrist: Wie lange habe ich Zeit?
Beihilfefähige Aufwendungen kannst du in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen geltend machen. Versäumst du die Frist, kann der Anspruch verfallen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle – prüfe im Zweifel das offizielle Merkblatt.
Wo und wie reiche ich die Beihilfe ein?
Zuständig ist die Stelle Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern – Beihilfestelle. Du hast in der Regel diese Wege:
- Digital: Belege lassen sich über die offizielle App Beihilfe-MV-App des Landes einreichen.
- Per Post: Antragsformular ausfüllen und mit Belegkopien einsenden.
Formulare und Merkblätter findest du auf der offiziellen Internetseite laf-mv.de.
Was ist beihilfefähig?
Grundsätzlich beihilfefähig sind unter anderem Aufwendungen für:
- Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel (Rezeptkopie erforderlich)
- Heil- und Hilfsmittel im Rahmen der Vorgaben
- Krankenhausbehandlungen
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat keine eigene Beihilfeverordnung, sondern wendet die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) unmittelbar an. Die Beantragung erfolgt über das neue Beihilfe-MV-Portal (beihilfe-mv.de) und die zugehörige App.
Beihilfe und PKV: zwei Wege, eine Rechnung
Die größte Stolperfalle: Dieselbe Arztrechnung läuft über zwei getrennte Erstattungswege. Den Bemessungssatz übernimmt die Beihilfe, den Rest deine private Restkostenversicherung. Du musst die Rechnung also bei beiden Stellen einreichen – und beide Erstattungen im Blick behalten, damit kein Geld liegen bleibt.
Behalte Beihilfe und PKV im Überblick
Belegkompass reicht nicht für dich ein – das übernimmt die zuständige Stelle. Aber Belegkompass sorgt dafür, dass du nichts vergisst: Erfasse jede Rechnung einmal, behalte für PKV und Beihilfe getrennt den Status im Blick (offen, eingereicht, erstattet) und verwalte die ganze Familie mit individuellen Beihilfe-Sätzen. Lokal auf deinem iPhone, ohne Konto.
Belegkompass im App Store ansehenHäufige Fragen
Aktive Beihilfeberechtigte ohne oder mit einem Kind erhalten 50 %, mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Versorgungsempfänger erhalten 70 %, berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner 70 % und Kinder 80 %. Rechtsgrundlage ist die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) i. V. m. dem Landesbeamtengesetz M-V.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt: innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der zuständigen Beihilfestelle.
Zuständig ist Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern – Beihilfestelle. Anträge können digital über die App Beihilfe-MV-App oder per Post eingereicht werden. Formulare und Merkblätter findest du auf der offiziellen Internetseite (laf-mv.de).
Ja. Für Arznei- und Verbandmittel genügt die Apothekenquittung allein nicht – dem Antrag muss eine Kopie der ärztlichen Verordnung (Rezept) beiliegen.
Beihilfe und private Krankenversicherung sind getrennte Erstattungswege: Die Beihilfe übernimmt deinen Bemessungssatz, den Rest deine private Restkostenversicherung. Dieselbe Rechnung reichst du bei beiden Stellen ein. Belegkompass hilft dir, beide Anteile pro Rechnung im Blick zu behalten.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung (Stand 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltende Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) i. V. m. dem Landesbeamtengesetz M-V und die offiziellen Merkblätter der zuständigen Stelle (Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern – Beihilfestelle). Beihilferecht ist Ländersache und kann sich ändern – prüfe vor der Einreichung die aktuellen Vorgaben. Alle Bundesländer im Vergleich.