Beihilfe in Sachsen
Bemessungssätze, Antragsfrist, zuständige Stelle und beihilfefähige Aufwendungen – verständlich erklärt für Beamtinnen und Beamte. Stand 2026.
Als Beamtin oder Beamter in Sachsen erhältst du keine Zuschüsse zur Krankenversicherung wie Angestellte. Stattdessen beteiligt sich dein Dienstherr über die Beihilfe anteilig an deinen Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Den verbleibenden Teil deckst du in der Regel über eine private Krankenversicherung (PKV) ab. Rechtsgrundlage ist die Sächsische Beihilfeverordnung (SächsBhVO).
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Beihilfeberechtigt sind insbesondere:
- aktive Beamtinnen und Beamte sowie Beamtenanwärterinnen und -anwärter
- Versorgungsempfänger (Pensionärinnen und Pensionäre)
- berücksichtigungsfähige Angehörige: Ehe-/Lebenspartner (innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen) sowie kindergeldberechtigte Kinder
Bemessungssätze in Sachsen 2026
Der Bemessungssatz legt fest, welchen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen die Beihilfe übernimmt. Er richtet sich nach der Person:
| Personengruppe | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktive Beihilfeberechtigte (ohne berücksichtigungsfähige Kinder) | 50 % |
| Aktive Beihilfeberechtigte (mit mind. 2 berücksichtigungsfähigen Kindern) | 90 % |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70 % (90 % bei Verstetigung) |
| Berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner | 90 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 90 % |
Beispiel: Bei einem Bemessungssatz von 50 % und einer beihilfefähigen Rechnung über 200 € übernimmt die Beihilfe 100 €. Den Rest deckst du über deine private Restkostenversicherung – sofern entsprechend versichert.
Antragsfrist: Wie lange habe ich Zeit?
Beihilfefähige Aufwendungen kannst du in Sachsen in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach Rechnungsausstellung bzw. Entstehen der Aufwendungen geltend machen. Versäumst du die Frist, kann der Anspruch verfallen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle – prüfe im Zweifel das offizielle Merkblatt.
Wo und wie reiche ich die Beihilfe ein?
Zuständig ist die Stelle Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen (LSF); für kommunale Beamte: KVS. Du hast in der Regel diese Wege:
- Digital: Belege lassen sich über die offizielle App Meine Beihilfe des Landes einreichen.
- Per Post: Antragsformular ausfüllen und mit Belegkopien einsenden.
Formulare und Merkblätter findest du auf der offiziellen Internetseite lsf.sachsen.de.
Was ist beihilfefähig?
Grundsätzlich beihilfefähig sind unter anderem Aufwendungen für:
- Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel (Rezeptkopie erforderlich)
- Heil- und Hilfsmittel im Rahmen der Vorgaben
- Krankenhausbehandlungen
Besonderheiten in Sachsen
Zum 1. Januar 2024 wurden die Bemessungssätze in Sachsen deutlich angehoben: Ehepartner und Kinder erhalten nun 90 %. Ein einmal erreichter erhöhter Bemessungssatz wird dauerhaft verstetigt und sinkt nicht mehr bei Wegfall der Voraussetzungen. Alternativ kann die pauschale Beihilfe gewählt werden.
Beihilfe und PKV: zwei Wege, eine Rechnung
Die größte Stolperfalle: Dieselbe Arztrechnung läuft über zwei getrennte Erstattungswege. Den Bemessungssatz übernimmt die Beihilfe, den Rest deine private Restkostenversicherung. Du musst die Rechnung also bei beiden Stellen einreichen – und beide Erstattungen im Blick behalten, damit kein Geld liegen bleibt.
Behalte Beihilfe und PKV im Überblick
Belegkompass reicht nicht für dich ein – das übernimmt die zuständige Stelle. Aber Belegkompass sorgt dafür, dass du nichts vergisst: Erfasse jede Rechnung einmal, behalte für PKV und Beihilfe getrennt den Status im Blick (offen, eingereicht, erstattet) und verwalte die ganze Familie mit individuellen Beihilfe-Sätzen. Lokal auf deinem iPhone, ohne Konto.
Belegkompass im App Store ansehenHäufige Fragen
Aktive Beihilfeberechtigte ohne oder mit einem Kind erhalten 50 %, mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 90 %. Versorgungsempfänger erhalten 70 % (90 % bei Verstetigung), berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner 90 % und Kinder 90 %. Rechtsgrundlage ist die Sächsische Beihilfeverordnung (SächsBhVO).
In Sachsen gilt: innerhalb von zwei Jahren nach Rechnungsausstellung bzw. Entstehen der Aufwendungen. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der zuständigen Beihilfestelle.
Zuständig ist Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen (LSF); für kommunale Beamte: KVS. Anträge können digital über die App Meine Beihilfe oder per Post eingereicht werden. Formulare und Merkblätter findest du auf der offiziellen Internetseite (lsf.sachsen.de).
Ja. Für Arznei- und Verbandmittel genügt die Apothekenquittung allein nicht – dem Antrag muss eine Kopie der ärztlichen Verordnung (Rezept) beiliegen.
Beihilfe und private Krankenversicherung sind getrennte Erstattungswege: Die Beihilfe übernimmt deinen Bemessungssatz, den Rest deine private Restkostenversicherung. Dieselbe Rechnung reichst du bei beiden Stellen ein. Belegkompass hilft dir, beide Anteile pro Rechnung im Blick zu behalten.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung (Stand 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltende Sächsische Beihilfeverordnung (SächsBhVO) und die offiziellen Merkblätter der zuständigen Stelle (Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen (LSF); für kommunale Beamte: KVS). Beihilferecht ist Ländersache und kann sich ändern – prüfe vor der Einreichung die aktuellen Vorgaben. Alle Bundesländer im Vergleich.