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Beihilfe in Bremen

Bemessungssätze, Antragsfrist, zuständige Stelle und beihilfefähige Aufwendungen – verständlich erklärt für Beamtinnen und Beamte. Stand 2026.

Als Beamtin oder Beamter in Bremen erhältst du keine Zuschüsse zur Krankenversicherung wie Angestellte. Stattdessen beteiligt sich dein Dienstherr über die Beihilfe anteilig an deinen Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Den verbleibenden Teil deckst du in der Regel über eine private Krankenversicherung (PKV) ab. Rechtsgrundlage ist die Bremische Beihilfeverordnung (BremBVO).

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Beihilfeberechtigt sind insbesondere:

  • aktive Beamtinnen und Beamte sowie Beamtenanwärterinnen und -anwärter
  • Versorgungsempfänger (Pensionärinnen und Pensionäre)
  • berücksichtigungsfähige Angehörige: Ehe-/Lebenspartner (innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen) sowie kindergeldberechtigte Kinder

Bemessungssätze in Bremen 2026

Der Bemessungssatz legt fest, welchen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen die Beihilfe übernimmt. Er richtet sich nach der Person:

PersonengruppeBemessungssatz
Aktive Beihilfeberechtigte (alleinstehend, Grundsatz)50 %
Mit Ehe-/Lebenspartner bzw. je Kind (+5 %, max. 70 %)55–70 %
Versorgungsempfänger (Pensionäre)60 %
Berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Beispiel: Bei einem Bemessungssatz von 50 % und einer beihilfefähigen Rechnung über 200 € übernimmt die Beihilfe 100 €. Den Rest deckst du über deine private Restkostenversicherung – sofern entsprechend versichert.

Antragsfrist: Wie lange habe ich Zeit?

Beihilfefähige Aufwendungen kannst du in Bremen in der Regel innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen, spätestens ein Jahr nach erster Rechnungsstellung geltend machen. Versäumst du die Frist, kann der Anspruch verfallen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle – prüfe im Zweifel das offizielle Merkblatt.

Wo und wie reiche ich die Beihilfe ein?

Zuständig ist die Stelle Performa Nord (Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen). Du hast in der Regel diese Wege:

  • Digital: Belege lassen sich über die offizielle App dBeihilfePlus des Landes einreichen.
  • Per Post: Antragsformular ausfüllen und mit Belegkopien einsenden.

Formulare und Merkblätter findest du auf der offiziellen Internetseite performanord.bremen.de.

Was ist beihilfefähig?

Grundsätzlich beihilfefähig sind unter anderem Aufwendungen für:

  • Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel (Rezeptkopie erforderlich)
  • Heil- und Hilfsmittel im Rahmen der Vorgaben
  • Krankenhausbehandlungen

Besonderheiten in Bremen

Bremen weicht erheblich vom Bundesstandard ab: Der Bemessungssatz steigt familienabhängig in 5-%-Schritten (50 % alleinstehend, 55 % mit Partner, +5 % je Kind, max. 70 %). Versorgungsempfänger erhalten einen um 10 Prozentpunkte erhöhten Satz. Zusätzlich gelten eine jährliche Kostendämpfungspauschale und eine Mindestgrenze von 200 € pro Antrag.

Beihilfe und PKV: zwei Wege, eine Rechnung

Die größte Stolperfalle: Dieselbe Arztrechnung läuft über zwei getrennte Erstattungswege. Den Bemessungssatz übernimmt die Beihilfe, den Rest deine private Restkostenversicherung. Du musst die Rechnung also bei beiden Stellen einreichen – und beide Erstattungen im Blick behalten, damit kein Geld liegen bleibt.

Behalte Beihilfe und PKV im Überblick

Belegkompass reicht nicht für dich ein – das übernimmt die zuständige Stelle. Aber Belegkompass sorgt dafür, dass du nichts vergisst: Erfasse jede Rechnung einmal, behalte für PKV und Beihilfe getrennt den Status im Blick (offen, eingereicht, erstattet) und verwalte die ganze Familie mit individuellen Beihilfe-Sätzen. Lokal auf deinem iPhone, ohne Konto.

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Häufige Fragen

Aktive Beihilfeberechtigte ohne oder mit einem Kind erhalten 50 %, mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 55–70 %. Versorgungsempfänger erhalten 60 %, berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner 70 % und Kinder 80 %. Rechtsgrundlage ist die Bremische Beihilfeverordnung (BremBVO).

In Bremen gilt: innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen, spätestens ein Jahr nach erster Rechnungsstellung. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der zuständigen Beihilfestelle.

Zuständig ist Performa Nord (Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen). Anträge können digital über die App dBeihilfePlus oder per Post eingereicht werden. Formulare und Merkblätter findest du auf der offiziellen Internetseite (performanord.bremen.de).

Ja. Für Arznei- und Verbandmittel genügt die Apothekenquittung allein nicht – dem Antrag muss eine Kopie der ärztlichen Verordnung (Rezept) beiliegen.

Beihilfe und private Krankenversicherung sind getrennte Erstattungswege: Die Beihilfe übernimmt deinen Bemessungssatz, den Rest deine private Restkostenversicherung. Dieselbe Rechnung reichst du bei beiden Stellen ein. Belegkompass hilft dir, beide Anteile pro Rechnung im Blick zu behalten.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung (Stand 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltende Bremische Beihilfeverordnung (BremBVO) und die offiziellen Merkblätter der zuständigen Stelle (Performa Nord (Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen)). Beihilferecht ist Ländersache und kann sich ändern – prüfe vor der Einreichung die aktuellen Vorgaben. Alle Bundesländer im Vergleich.