PKV und Beihilfe zusammen abrechnen
Warum dieselbe Arztrechnung über zwei Erstattungswege läuft, wie sie sich aufteilt – und wie du nichts vergisst. Stand 2026.
Für Beamtinnen und Beamte gilt eine Besonderheit: Eine einzige Arztrechnung läuft über zwei getrennte Erstattungswege – die Beihilfe und die private Restkostenversicherung. Wer das System versteht, lässt kein Geld liegen.
Zwei Wege, eine Rechnung
Die Beihilfe übernimmt deinen Bemessungssatz (z. B. 50 %). Den verbleibenden Teil deckt deine private Restkostenversicherung – sie ist genau auf den Prozentsatz zugeschnitten, den die Beihilfe nicht zahlt. Zusammen ergeben beide im Idealfall (nahezu) 100 % der erstattungsfähigen Kosten.
So teilt sich eine Rechnung auf
Beispiel bei 50 % Bemessungssatz und einer beihilfefähigen Rechnung über 200 €:
| Erstattungsweg | Anteil | Betrag |
|---|---|---|
| Beihilfe | 50 % | 100 € |
| Private Restkostenversicherung | 50 % | 100 € |
| Summe | 100 % | 200 € |
Beide Einreichungen nicht vergessen
Wichtig: Du musst die Rechnung bei beiden Stellen einreichen – einmal bei der Beihilfestelle und einmal bei der PKV. Manche Versicherer verlangen vorab den Beihilfebescheid, andere nicht. Reichst du nur bei einer Stelle ein, bleibt die Hälfte der Erstattung liegen.
Was, wenn nicht alles gedeckt ist?
Liegt der Rechnungsbetrag über dem beihilfefähigen Höchstsatz oder enthält er nicht erstattungsfähige Positionen, kann ein Eigenanteil bleiben. Prüfe deinen Beihilfebescheid und deine Versicherungsbedingungen.
Den Überblick behalten
Bei zwei Erstattungswegen pro Rechnung – und ggf. mehreren Familienmitgliedern – verliert man leicht den Überblick: Was ist offen, was eingereicht, was schon erstattet? Genau dafür ist Belegkompass gemacht.
Behalte Beihilfe und PKV im Überblick
Belegkompass hilft dir, jede Arztrechnung einmal zu erfassen und für PKV und Beihilfe getrennt den Status im Blick zu behalten – offen, eingereicht, erstattet. Für die ganze Familie, lokal auf deinem iPhone, ohne Konto.
Belegkompass im App Store ansehenHäufige Fragen
Ja. Beihilfe und private Krankenversicherung sind getrennte Erstattungswege. Reichst du nur bei einer Stelle ein, erhältst du nur einen Teil der Erstattung.
Die Beihilfe übernimmt deinen Bemessungssatz (z. B. 50 %), die private Restkostenversicherung den verbleibenden Anteil. Zusammen ergeben sie im Idealfall nahezu 100 %.
Ja, wenn der Rechnungsbetrag über dem beihilfefähigen Höchstsatz liegt oder nicht erstattungsfähige Positionen enthält. Beihilfebescheid und Versicherungsbedingungen geben Aufschluss.
Mit einer App wie Belegkompass: Du erfasst jede Rechnung einmal und siehst für Beihilfe und PKV getrennt den Status – offen, eingereicht, erstattet – auch für mehrere Familienmitglieder.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung (Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Beihilfe ist Ländersache und kann sich ändern – maßgeblich sind die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen und die offiziellen Merkblätter der zuständigen Stellen sowie deine Versicherungsbedingungen. Beihilfe nach Bundesland im Vergleich.