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Beihilfe-Frist: Wie lange habe ich Zeit?

Wann die Frist beginnt, wie lange sie je Bundesland läuft und was passiert, wenn du sie verpasst. Stand 2026.

Beihilfe gibt es nur, wenn du den Antrag rechtzeitig stellst. Die Frist ist eine Ausschlussfrist: Ist sie abgelaufen, verfällt dein Anspruch endgültig – anders als bei der PKV, wo eine längere Verjährung gilt.

Wie lange läuft die Frist?

Die Beihilfe ist Ländersache, deshalb unterscheidet sich die Frist:

  • Rund 1 Jahr: u. a. Hessen, Bremen, Niedersachsen, Saarland, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern
  • 2 Jahre: u. a. Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg
  • 3 Jahre: u. a. Bund, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt

Die genaue Frist deines Landes findest du im Bundesland-Vergleich.

Ab wann läuft die Frist?

In der Regel ab dem Entstehen der Aufwendung (Behandlungsdatum) bzw. ab der Rechnungsstellung. Maßgeblich ist meist der Eingang deines Antrags bei der Beihilfestelle – nicht das Absendedatum.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann besteht kein Anspruch mehr auf Beihilfe für diese Rechnung. Das kann schnell mehrere hundert Euro kosten. Reiche daher nicht alles am Jahresende auf einmal ein, sondern in regelmäßigen Abständen.

So verlierst du keine Erstattung

  • Rechnungen direkt nach Erhalt erfassen, nicht im Schuhkarton sammeln
  • einen festen Rhythmus wählen (z. B. quartalsweise einreichen)
  • offene und überfällige Rechnungen im Blick behalten

Wie das Einreichen abläuft: Beihilfe Schritt für Schritt einreichen.

Behalte Beihilfe und PKV im Überblick

Belegkompass hilft dir, jede Arztrechnung einmal zu erfassen und für PKV und Beihilfe getrennt den Status im Blick zu behalten – offen, eingereicht, erstattet. Für die ganze Familie, lokal auf deinem iPhone, ohne Konto.

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Häufige Fragen

Je nach Bundesland ein bis drei Jahre nach Entstehen der Aufwendung bzw. Rechnungsstellung. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist – danach verfällt der Anspruch.

In der Regel ab dem Behandlungsdatum oder der Rechnungsstellung. Maßgeblich ist meist der Eingang des Antrags bei der Beihilfestelle.

Der Beihilfeanspruch für die betreffende Rechnung verfällt. Eine Nachreichung ist dann in der Regel nicht mehr möglich.

Nein. Die Fristen reichen von rund einem Jahr (z. B. Hessen, Bremen) bis zu drei Jahren (z. B. Bund, Bayern, Berlin).

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung (Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Beihilfe ist Ländersache und kann sich ändern – maßgeblich sind die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen und die offiziellen Merkblätter der zuständigen Stellen sowie deine Versicherungsbedingungen. Beihilfe nach Bundesland im Vergleich.