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Beihilfeantrag richtig ausfüllen

Welchen Antrag du nutzt, welche Angaben hineingehören und wie du Rückfragen vermeidest. Stand 2026.

Ein vollständig ausgefüllter Antrag wird schneller bearbeitet. So gehst du sicher.

Erstantrag oder Kurzantrag?

  • Erstantrag (ausführlich): beim ersten Mal und immer, wenn sich deine Verhältnisse ändern – etwa Familienstand, neue berücksichtigungsfähige Personen oder ein geänderter Versicherungsschutz.
  • Kurzantrag: für alle Folgeanträge. Hier sind die Stammdaten bereits hinterlegt, du ergänzt nur die neuen Belege.

Welche Angaben gehören hinein?

  • persönliche Daten und Personalnummer
  • Angaben zur privaten Krankenversicherung und ggf. zum Versicherungsumfang
  • die einzureichenden Belege (Rechnungskopien, bei Medikamenten zusätzlich die Rezeptkopie)
  • Zuordnung jeder Rechnung zur richtigen Person (du selbst, Ehe-/Lebenspartner, Kind)

Checkliste vor dem Absenden

  • Sind alle Belege beigefügt und lesbar?
  • Liegt bei Medikamenten die Rezeptkopie bei?
  • Ist die richtige Person zugeordnet?
  • Wird die Frist deines Landes eingehalten? (Fristen)
  • Ist der Mindestbetrag pro Antrag erreicht (falls dein Land einen vorsieht)?

Häufige Fehler

Fehlende Rezeptkopie, vergessene Unterschrift, falsche Personenzuordnung oder eine versäumte Frist sind die häufigsten Gründe für Rückfragen und Verzögerungen. Den Ablauf Schritt für Schritt findest du unter Beihilfe einreichen.

Behalte Beihilfe und PKV im Überblick

Belegkompass hilft dir, jede Arztrechnung einmal zu erfassen und für PKV und Beihilfe getrennt den Status im Blick zu behalten – offen, eingereicht, erstattet. Für die ganze Familie, lokal auf deinem iPhone, ohne Konto.

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Häufige Fragen

Den ausführlichen Erstantrag beim ersten Mal oder bei Änderungen deiner Verhältnisse, den Kurzantrag für alle Folgeanträge.

Persönliche Daten und Personalnummer, Angaben zur Krankenversicherung, die Belege sowie die Zuordnung jeder Rechnung zur richtigen Person.

Häufige Gründe sind fehlende Rezeptkopien, eine vergessene Unterschrift, falsche Personenzuordnung oder eine versäumte Frist.

In einigen Ländern ja (z. B. 100 € im Saarland, 200 € in Bremen). Prüfe die Vorgaben deiner Beihilfestelle.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung (Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Beihilfe ist Ländersache und kann sich ändern – maßgeblich sind die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen und die offiziellen Merkblätter der zuständigen Stellen sowie deine Versicherungsbedingungen. Beihilfe nach Bundesland im Vergleich.