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Was ist beihilfefähig?

Welche Aufwendungen die Beihilfe grundsätzlich übernimmt – und wo es Grenzen und Besonderheiten gibt. Stand 2026.

Beihilfefähig sind notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Was genau dazugehört, regelt die Beihilfeverordnung deines Landes.

Typisch beihilfefähig

  • Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel (mit Rezeptkopie)
  • Heil- und Hilfsmittel (z. B. Physiotherapie, Sehhilfen, orthopädische Hilfsmittel) im Rahmen der Vorgaben
  • Krankenhausbehandlungen
  • bestimmte Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen

Wo gibt es Grenzen?

Beihilfefähig ist nicht automatisch jeder Rechnungsbetrag. Üblich sind:

  • Höchstsätze der Gebührenordnungen (GOÄ/GOZ) – darüber liegende Beträge können unberücksichtigt bleiben
  • Begrenzungen oder Eigenbehalte bei einzelnen Leistungen
  • Wahlleistungen im Krankenhaus (Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt) sind je nach Land unterschiedlich – in manchen Ländern nicht beihilfefähig

Was meist nicht beihilfefähig ist

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung, rein kosmetische Eingriffe oder Leistungen ohne medizinische Notwendigkeit werden in der Regel nicht übernommen. Prüfe im Zweifel das Merkblatt deiner Beihilfestelle.

Beihilfe deckt nur deinen Anteil

Auch beihilfefähige Kosten übernimmt die Beihilfe nur zum Bemessungssatz. Den Rest deckt deine private Krankenversicherung.

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Häufige Fragen

Notwendige Aufwendungen für Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Psychotherapie, verordnete Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Krankenhausbehandlungen – im Rahmen der Vorgaben deines Landes.

Das hängt vom Bundesland ab. Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind nicht überall beihilfefähig.

In der Regel nur, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Ohne Verordnung sind nicht verschreibungspflichtige Mittel meist nicht beihilfefähig.

Nein. Die Beihilfe zahlt nur deinen Bemessungssatz der beihilfefähigen Kosten. Den Rest übernimmt die private Restkostenversicherung.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung (Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Beihilfe ist Ländersache und kann sich ändern – maßgeblich sind die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen und die offiziellen Merkblätter der zuständigen Stellen sowie deine Versicherungsbedingungen. Beihilfe nach Bundesland im Vergleich.