Rezept & Medikamente bei der Beihilfe
Welche Belege du für Arzneimittel brauchst und worauf du bei der Einreichung achten musst. Stand 2026.
Bei Medikamenten machen viele denselben Fehler: Sie reichen nur die Apothekenquittung ein. Für die Beihilfe reicht das nicht.
Apothekenquittung plus Rezeptkopie
Damit ein Medikament als beihilfefähig anerkannt wird, brauchst du in der Regel zwei Belege: die Quittung der Apotheke und eine Kopie der ärztlichen Verordnung (Rezept). Die Quittung allein zeigt nicht, dass die Arznei ärztlich verordnet wurde.
Verschreibungspflichtig vs. rezeptfrei
Verschreibungspflichtige Medikamente sind bei ärztlicher Verordnung grundsätzlich beihilfefähig. Nicht verschreibungspflichtige (rezeptfreie) Mittel werden meist nur übernommen, wenn sie ärztlich verordnet sind – und auch dann gibt es Ausnahmen. Reine Selbstmedikation ohne Verordnung ist in der Regel nicht beihilfefähig.
Praktische Tipps
- Lass dir das Rezept vor der Einreichung kopieren oder fotografiere es – das Original gibst du in der Apotheke ab.
- Ordne Quittung und Rezept derselben Rechnung/Person zu, damit nichts verloren geht.
- Bewahre alle Belege auf, bis die Erstattung von Beihilfe und PKV da ist.
Wie der gesamte Antrag abläuft: Beihilfe einreichen – Anleitung.
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Nein. Du brauchst zusätzlich eine Kopie der ärztlichen Verordnung (Rezept), damit das Medikament als beihilfefähig anerkannt wird.
Meist nur, wenn sie ärztlich verordnet wurden – und auch dann mit Einschränkungen. Reine Selbstmedikation ohne Verordnung wird in der Regel nicht übernommen.
Die Apothekenquittung und eine Kopie des ärztlichen Rezepts. Das Original-Rezept verbleibt in der Apotheke.
Auch die private Krankenversicherung verlangt bei Medikamenten in der Regel die Rezeptangaben. Halte daher immer eine Kopie bereit.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung (Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Beihilfe ist Ländersache und kann sich ändern – maßgeblich sind die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen und die offiziellen Merkblätter der zuständigen Stellen sowie deine Versicherungsbedingungen. Beihilfe nach Bundesland im Vergleich.