PKV: Fristen & Verjährung beim Einreichen
Welche Frist in der privaten Krankenversicherung gilt – und ab wann Ansprüche verfallen. Stand 2026.
Anders als bei der Beihilfe gibt es in der PKV meist keine kurze Ausschlussfrist – aber eine Verjährung, die du kennen solltest.
Gibt es eine feste Einreichungsfrist?
In der Regel nein. Du kannst Rechnungen grundsätzlich auch später einreichen. Allerdings sehen manche Tarife eigene Regelungen oder eine Beitragsrückerstattung vor, die das Einreichen kleiner Rechnungen unattraktiv machen kann.
Die dreijährige Verjährung
Erstattungsansprüche verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung gestellt wurde. Eine Rechnung aus dem Jahr 2026 verjährt damit grundsätzlich Ende 2029. Nach Ablauf kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Warum du trotzdem nicht warten solltest
- Belege gehen verloren oder verblassen
- du verlierst den Überblick, was schon erstattet wurde
- als Beihilfeberechtigte:r gilt für die Beihilfe eine viel kürzere Frist (1–3 Jahre) – die solltest du zuerst beachten (Beihilfe-Fristen)
Beitragsrückerstattung abwägen
Hast du Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung, kann es sich lohnen, kleine Rechnungen selbst zu zahlen und nicht einzureichen. Rechne nach, was günstiger ist – mehr dazu in der PKV-Checkliste.
Behalte Beihilfe und PKV im Überblick
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Belegkompass im App Store ansehenHäufige Fragen
Meist keine feste Einreichungsfrist, aber die Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Einzelne Tarife können eigene Regelungen enthalten.
Nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres der Rechnungsstellung. Eine Rechnung von 2026 verjährt damit grundsätzlich Ende 2029.
Nicht unbedingt. Bei Anspruch auf Beitragsrückerstattung kann es günstiger sein, kleine Beträge selbst zu tragen. Ein kurzer Vergleich lohnt sich.
Nein. Für die Beihilfe gelten kürzere Ausschlussfristen von ein bis drei Jahren je nach Bundesland – die solltest du zuerst im Blick haben.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung (Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Beihilfe ist Ländersache und kann sich ändern – maßgeblich sind die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen und die offiziellen Merkblätter der zuständigen Stellen sowie deine Versicherungsbedingungen. Beihilfe nach Bundesland im Vergleich.