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Beihilfe + Restkostenversicherung: wer zahlt was?

Warum Beamte eine spezielle PKV brauchen und wie der Prozentsatz zur Beihilfe passen muss. Stand 2026.

Beamtinnen und Beamte versichern in der PKV nur den Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt – die sogenannte Restkostenversicherung (auch beihilfekonforme PKV).

Was ist eine Restkostenversicherung?

Sie ist genau auf deinen Beihilfeanspruch zugeschnitten. Übernimmt die Beihilfe 50 %, versicherst du die restlichen 50 % privat. So zahlst du keine doppelte Vollversicherung, sondern nur deine Quote.

Die Quote muss zur Beihilfe passen

  • 50 % Beihilfe → 50 % Restkostenversicherung
  • 70 % Beihilfe (z. B. mit 2 Kindern oder im Ruhestand) → 30 % Restkostenversicherung
  • 80 % Beihilfe (Kinder) → 20 % Restkostenversicherung

Deinen Bemessungssatz findest du in der Bemessungssatz-Tabelle.

Wenn sich der Bemessungssatz ändert

Ändert sich dein Beihilfeanspruch – etwa durch ein zweites Kind oder den Eintritt in den Ruhestand – solltest du deine Restkostenquote anpassen. Sonst bist du über- oder unterversichert. Viele Tarife sehen dafür eine Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung vor.

Beihilfeergänzungstarife

Für Lücken (z. B. Wahlleistungen oder über die Höchstsätze hinausgehende Beträge) gibt es ergänzende Tarife. Ob sie sinnvoll sind, hängt von deinem Land und deinen Bedürfnissen ab. So teilt sich eine Rechnung konkret auf.

Behalte Beihilfe und PKV im Überblick

Belegkompass hilft dir, jede Arztrechnung einmal zu erfassen und für PKV und Beihilfe getrennt den Status im Blick zu behalten – offen, eingereicht, erstattet. Für die ganze Familie, lokal auf deinem iPhone, ohne Konto.

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Häufige Fragen

Eine private Krankenversicherung, die genau den Teil abdeckt, den die Beihilfe nicht übernimmt. Bei 50 % Beihilfe versicherst du die restlichen 50 %.

Sie ergänzt deinen Bemessungssatz auf 100 %: 50 % Beihilfe → 50 % PKV, 70 % Beihilfe → 30 % PKV, 80 % Beihilfe → 20 % PKV.

Ja. Bei einem zweiten Kind oder im Ruhestand steigt oft der Beihilfesatz – dann solltest du deine Restkostenquote anpassen, um nicht über- oder unterversichert zu sein.

Ein Zusatztarif, der Lücken abdeckt, etwa Wahlleistungen oder Beträge über den beihilfefähigen Höchstsätzen.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung (Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Beihilfe ist Ländersache und kann sich ändern – maßgeblich sind die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen und die offiziellen Merkblätter der zuständigen Stellen sowie deine Versicherungsbedingungen. Beihilfe nach Bundesland im Vergleich.