Rechnung aufteilen: Beihilfe + PKV abrechnen
Wie du eine Rechnung auf Beihilfe und Restkostenversicherung verteilst – Schritt für Schritt. Stand 2026.
Als Beihilfeberechtigte:r läuft jede Arztrechnung über zwei Stellen. Wer die Reihenfolge und die Aufteilung kennt, bekommt sein Geld vollständig zurück.
Das Grundprinzip
Die Beihilfe übernimmt deinen Bemessungssatz (z. B. 50 %), die private Restkostenversicherung den verbleibenden Teil. Beide zusammen ergeben im Idealfall (nahezu) 100 % der erstattungsfähigen Kosten.
Beispielrechnung
| Schritt | Anteil | Betrag (bei 200 €) |
|---|---|---|
| Beihilfe (Bemessungssatz 50 %) | 50 % | 100 € |
| Private Restkostenversicherung | 50 % | 100 € |
| Erstattung gesamt | 100 % | 200 € |
In welcher Reihenfolge einreichen?
Beide Wege sind getrennt – du kannst die Rechnung bei Beihilfe und PKV einreichen. Wichtig: Manche Versicherer verlangen vorab den Beihilfebescheid, um den Restanteil korrekt zu erstatten. Prüfe deine Bedingungen; im Zweifel zuerst die Beihilfe, dann mit dem Bescheid die PKV.
Worauf du achten solltest
- dieselbe Rechnung wirklich bei beiden Stellen einreichen – sonst bleibt die Hälfte liegen
- den Bemessungssatz kennen (Bemessungssatz-Tabelle)
- prüfen, ob ein Eigenanteil bleibt (Höchstsätze, nicht erstattungsfähige Positionen)
Behalte Beihilfe und PKV im Überblick
Belegkompass hilft dir, jede Arztrechnung einmal zu erfassen und für PKV und Beihilfe getrennt den Status im Blick zu behalten – offen, eingereicht, erstattet. Für die ganze Familie, lokal auf deinem iPhone, ohne Konto.
Belegkompass im App Store ansehenHäufige Fragen
Die Beihilfe übernimmt deinen Bemessungssatz (z. B. 50 %), die private Restkostenversicherung den restlichen Anteil. Zusammen ergeben sie im Idealfall nahezu 100 %.
Beide Wege sind getrennt. Manche Versicherer wollen vorab den Beihilfebescheid sehen – dann reichst du zuerst bei der Beihilfe ein und danach mit dem Bescheid bei der PKV.
Ja. Reichst du nur bei einer Stelle ein, erhältst du nur einen Teil der Erstattung.
Ja, wenn die Rechnung über den beihilfefähigen Höchstsätzen liegt oder nicht erstattungsfähige Positionen enthält.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung (Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Beihilfe ist Ländersache und kann sich ändern – maßgeblich sind die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen und die offiziellen Merkblätter der zuständigen Stellen sowie deine Versicherungsbedingungen. Beihilfe nach Bundesland im Vergleich.